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OB-Wahl 2020
– 5 FRAGEN AN DIE KANDIDATEN/INNEN –
Stuttgart wählt und wir wollen wissen, wie es weiter geht.
Wie stehen die OB Kandidaten/innen zum Thema 2 Meter Regel oder legales Trailnetz? Wir haben einen Fragebogen an die 14 Bewerber*innen verschickt. Die Reihenfolge der Antworten ist chronologisch nach dem Antworteingang geordnet. Der Verein versteht sich als politisch neutral.
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Was sind eure Ziele?Wir setzen uns vor allem für den freien Zugang zum vorhandene Waldwegenetz, sowie für eine Legalisierung der bestehenden Trails ein. Insgesamt stehen wir für ein angemessenes und attraktives Angebot für die Stuttgarter Mountainbiker. Mittelfristig wollen wir aber auch Events, Ausfahrten, etc. anbieten. Ganz wichtig: wir wollen ein gutes und rücksichtsvolles Miteinander im Wald! Weitere Infos zu unseren Zielen findet Ihr in unserer Satzung. Um unsere Visionen und Missionen greifbarer zu machen haben wir, gemeinsam in Absprache der Gründungsmitglieder, ein Positionspapier verfasst.
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Was habe ich von meiner Mitgliedschaft?Wir vertreten die Interessen der Mountainbiker gegenüber der Stuttgarter Stadtverwaltung. Mit Euren Mitgliedsbeitrag unterstützt Ihr unsere Arbeit. Damit wir möglichst viele Mountainbiker hinter uns vereinen können, haben wir den Mitgliedsbeitrag so niedrig wie möglich gehalten.
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Warum ein Verein?Biker sind Individual-Sportler und finden somit bei Stadt und Ämtern kaum Gehör. Durch den Verein bündeln wir die Interessen der Biker und stehen der Stadt als verbindlicher Ansprechpartner zu Verfügung. Somit erhalten wir ein Mitspracherecht bei Entscheidungen, die uns Biker betreffen.
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Wann baut ihr die ersten Trails?So weit sind wir leider noch nicht. 2020 möchte die Stadt zunächst ein Trail-Konzept in Absprache mit den lokalen Bikern entwickeln. Sobald das Konzept umgesetzt wird, haben wir hoffentlich die Möglichkeit, die dann legalisierten Trails zu pflegen und vielleicht auch neue Strecken anzulegen.
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Was ist die 2-Meter Regel?Baden-Württemberg hat 1995 den §14 Waldgesetz des Bundes, welcher das Befahren von Wegen mit dem Fahrrad grundsätzlich erlaubt, durch die Zwei-Meter-Regel im §37.3 Landeswaldgesetz BW verschärft. Damit wird das Fahrradfahren im Wald auf Wegen unter zwei Meter Breite verboten.
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Wie kann ich mir sicher sein, dass ihr mich gut vertretet?"Unsere Vorstands- und Gründungsmitglieder decken ein breites Spektrum an Interessen und Erfahrungen ab: von Tourenfahrern bis zu Downhillern, von Studenten über Profi-Sportler bis zu Geschäftsführern namhafter Mountainbike-Firmen aus der Region, von Bikern der ersten Stunde bis zu jungen, politisch Aktiven. Unsere Mitglieder sind gut vernetzt und teilweise schon seit Jahren im Gespräch mit der Stadt Stuttgart und dem Ämtern. Durch die Vereinsgründung verleihen wir unserem Wunsch nach legalen Trails nochmals mehr Nachdruck und zeigen: Wir meinen es ernst! Unsere Position und den aktuellen Verhandlungs-Status mit der Stadtverwaltung werden wir zudem immer transparent über unsere Kanäle kommunizieren. Weitere Infos zu unseren Zielen findet Ihr auch in unserer Satzung.
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