Nächster Schritt zur Legalisierung von Mountainbike‐Trails erreicht
- alexanderlukasch
- 12. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Pressemitteilung vom 08.04.2025 auf www.stuttgart.de:
Das Presse‐Team der Abteilung Kommunikation der Landeshauptstadt Stuttgart hat eine Meldung veröffentlicht, in welcher es um den derzeitigen Stand des Genehmigungs-Prozesses von MTB-Strecken im Stuttgarter Wald geht, wie es im Bürgermeistertreffen im vergangenen November vereinbart wurde. Unser zweiter Vorsitzender Felix, der bei diesen Treffen im Rathaus mit dabei war, wird euch zusätzliche Informationen, rum um diesen Prozess geben.

MTB STGT: Was ist unter „nächster Schritt“ zu verstehen?
Felix: Von März bis Oktober 2025 (Brut- und Vegetationsperiode) werden die Gebiete im Stuttgarter Wald, in denen insgesamt 36 MTB-Strecken, mit einer Gesamtlänge von über 24 Kilometern, ins Genehmigungsverfahren gehen, zunächst von einem externen Unternehmen untersucht. Anschließend werden dann Gutachten erstellt, hinsichtlich der Auswirkungen des Mountainbikens auf Fauna und Flora, die schließlich von der unteren Naturschutzbehörde (uNB) bewertet werden.
MTB STGT: Am Anfang der Mitteilung heißt es die Begeisterung für den Mountainbike-Sport wachse?
Felix: Laut der Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse 2024 (AWA), fahren in Deutschland 16,6% ab und zu Mountainbike, 5,9% geben an häufig zu fahren - das sind über vier Millionen Bundesbürger! Demnach gibt es in Stuttgart also 36.000 Menschen die häufig aufs MTB steigen, um ihren Natursport auszuüben.
MTB STGT: Warum sind die MTB-Strecken im Wald illegal?
Das Landes-Wald-Gesetz sieht unter anderem vor, dass das Radfahren in baden-württembergischen Wäldern grundsätzlich auf allen Wegen gestattet ist, die breiter als zwei Meter sind. Die sogenannten Single-Trails sind aber oft schmaler als zwei Meter. Auch auf Wegen, die schmaler als zwei Meter sind, kann das Radfahren erlaubt werden, wenn es durch eine Ausnahmeregelung festgelegt wurde. Für solche Ausnahmen kämpfen wir vom MTB STGT seit Jahr und Tag.
Zitat aus der Mitteilung: „Diese Pfade verlaufen häufig durch besonders sensible und schützenswerte Waldflächen, darunter Naturschutzgebiete, Waldbiotope und Fauna‐Flora‐Habitat‐Gebiete (FFH). Das hat zum einen negative Auswirkungen auf das fragile Waldökosystem, kann aber auch zu Konflikten oder gar Unfällen mit anderen Waldbesuchenden führen.“
MTB STGT: Das klingt nicht gerade nach einem „ergebnisoffenen Verfahren“. Bedeutet das nicht eher, dass das Mountainbiken im Wald von der Stuttgarter Verwaltung nicht erwünscht ist?
Felix: Die Stuttgarter Forstbehörden, das Amt für Sport und Bewegung und auch große Teile des Stuttgarter Gemeinderats setzen sich seit geraumer Zeit dafür ein, offiziell genehmigte Strecken für das Mountainbiken zu schaffen.
Auch „die Landesregierung begrüßt ausdrücklich das Rad- und Mountainbike-Fahren im Wald. Sie macht sich dafür stark, dass auf Basis der möglichen Ausnahmeregelung mehr Wege für Mountainbikerinnen und Mountainbiker im Wald eingerichtet und zugänglich gemacht werden“, heißt es auf der Website des Ministeriums für Verkehr (https://vm.baden-wuerttemberg.de).
Diese Ausnahmen von der Zwei-Meter-Regel werden, wegen des hohen Anteils an Landschaftsschutzgebiet von 94 % im Stuttgarter Wald, nicht von den Forstbehörden, sondern von der uNB bewilligt. Nach Rechtsauffassung der uNB sind solche Ausnahmen nur über den Weg der Befreiung der Verbote aus der Landschaftsschutzgebiets-Verordnung Glemswald möglich. Und deswegen ist das Genehmigungsverfahren in Stuttgart so kompliziert, teuer und langwierig.

Alle tun ihr Bestes, die uNB will es aber ganz genau machen, um nicht dem Druck der privaten Naturschutzverbände, wie bspw. dem NABU, ausgesetzt zu sein. Deshalb werden von der uNB die Genehmigung von Trails in Schutzgebieten höherer Kategorien wie Naturschutzgebieten, Waldbiotopen und FFH‐Gebieten von vorneherein abgelehnt.
Das ist für einige nicht nachvollziehbar. Aber die meisten Mountainbikenden lieben den Wald und die Natur, in der wir unseren Sport ausüben. Deshalb beschränken wir uns in einem ersten Genehmigungsschritt auf Trails in Landschaftsschutzgebieten. Die in FFH-Gebieten werden in einem nächsten Schritt folgen, denn schließlich können nach europarechtlichen Vorgaben auch in diesen, sogenannten Natura 2000-Gebieten, bestehende oder neue Wege genehmigt werden.

Letztendlich muss es bei einem solchen gesamtplanerischen Konzept, das viele berechtigte Wünsche berücksichtigen muss, immer auch um adäquate Lösungen im Rahmen einer Kompromissfindung gehen. Und das geht nur, wenn jede Partei auch bereit ist, von ihrer Maximalforderung abzurücken. Das Mountainbike ist in der Gesellschaft angekommen, es ist Teil eines Industriezweiges in der Region und wird seinen Platz im Wald finden müssen - das gehört zur Realität. Und die Bemühungen müssen darauf abzielen, dass das Angebot an Trails im Wald, den illegalen Ausbau von Strecken weitestgehend kompensieren hilft. Und so wie das in den angrenzenden Landkreisen auch mit erfolgreichen Konzepten gelebt wird, wird man sich in der Landeshauptstadt auch irgendwann den Erkenntnissen öffnen müssen.

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